Samstag, 10. Januar 2009
Geschenkt
Aha. Was haben wir denn da. Geben Sie mal her. Oh ja. Ein Zertifikat. Was steht da? Wertgutschrift. So so. Hm Hm. Also gnädige Frau, wenn ich das hier so lese, also die gute Nachricht ist: Ich kann Sie beruhigen. Von der Finanzkrise sind Sie nicht betroffen. Ihr Genussschein ist schon seit letztem Sommer wertlos. Die schlechte Nachricht. Das kann jetzt teuer werden. Sie haben sich da in ein Filmprojekt investiert, bei dem sozusagen ab Drehbeginn der Ofen aus war. Jetzt sind Sie sozusagen am negativen Cashflow beteiligt und kriegen für Ihr schönes Wertpapier nur die laufenden Rechnungen der Anwaltskosten gutgeschrieben. Hier stehts: Schwarz auf Weiß: Sie sind am Umsatz beteiligt. In guten wie in schlechten Zeiten. Sozusagen. Mitgefangen, mitgehangen, gnädige Frau. Mein Vorschlag wäre jetzt. Wir strukturieren Ihr Portfolio ganz schnell um und setzen Ihre Problempositionen einfach auf long. Dann können Sie in Ihrem Kölner Loft erst mal wohnen bleiben und haben mindestens drei Monate Luft, bevor wir ans Auflösen denken und Sie in die Zwangsvollstreckung schicken müssen. Ja. Gnädige Frau. Schauen Sie mich nicht so an! So ist das eben. Ich bin nur Ihr Berater!

Und zu Ihrer Frage, gnädige Frau. Also natürlich können Sie klagen! Die Frage ist freilich nur: womit? Wenn ich das richtig sehe beträgt Ihr laufendes Einkommen zur Zeit rund 5000 Euro. Das sind die Bezüge, die Ihnen aufgrund der Scheidung von Ihrem Exmann, also Ihrem Mann zustehen. Wenn wir dagegen mal Ihre Fixkosten aufrechnen. Da ist die Miete der Boutique, da sind Grundsteuer und Versicherungen, das Internat Ihrer Tochter ist auch nicht umsonst. Also summa sumarum können Sie sich das gar nicht leisten, zu klagen. Und unter uns. Schlafende Hunde, sollte man nicht wecken, wenn Sie mir diese private Bemerkung erlauben. Denn man wird Sie sicher fragen müssen, woher das Geld gekommen ist, mit dem Sie den Genussschein hier erworben haben. In Ihren Unterlagen findet sich da nämlich nichts. Ich vermute, Sie haben das damals bei unseren Freunden in der Schweiz in bar bezahlt, wogegen an und für sich auch gar nichts einzuwenden ist. Nur. Wie ich Ihrem Vertrag entnehme, haben Sie den damals bei unseren Kollegen von der DB in New York abgeschlossen. Und das ist natürlich inzwischen ein Problem. Da hat sich nämlich zwischenzeitlich einiges getan. Nicht dass es Ihnen am Ende geht wie Ihrem Exmann. Grüße übrigens. Und – entschuldigen Sie die Frage, ich möchte jetzt nicht indiskret erscheinen, aber – gibt´s das jetzt wirklich, diese elektronischen Fesseln? Wo trägt man die? Hat die Ihr Mann äh, am Fuß?

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