Freitag, 3. August 2012
STORNO!
Eine Gleichnishafte Vermittlung von und über Bauernfänger, Bots, Bauen und Bauern – wie ein Heribert Prantel sagen würde, wenn der wirklich wüsste, was das ist, anstatt ständig zu lügen wie ein Pfarrer...

„Wie es (...) heisst, habe man nur 20 Prozent der Klicks, die (...) in Rechnung stellte, verifizieren können. Dies habe wohl daran gelegen, dass auf den restlichen Rechnern JavaScript deaktiviert gewesen sei. Normalerweise sei dies aber nur auf maximal zwei Prozent der Computer zu beobachten. Die Schlussfolgerung (...): Bots, also Programme, führten die Klicks automatisch aus. Und JavaScript wurde abgeschaltet, um dies zu verschleiern.“

Da schau her!

„Die eventuell durch Bots produzierten Klicks seien den Entwicklern schon vor Monaten aufgefallen(...) Man habe nur keine Zeit gehabt, darauf öffentlich hinzuweisen.“

Jetzt aber!

Finanzbuchhalter aller Länder und Werbeklitschen aufgepasst! Was heißt das jetzt für euch und eure in euren Werksverträgen mit der euch Arbeit gebenden Firma sei es mündlich, sei es schriftlich vereinbarten Pflicht eurerseits das von euch buchhalterisch verwaltete Vermögen der Firma eures Arbeitgebers sozusagen nach bestem Wissen (sic!) und Gewissen zu betreuen?

Also wenn ihr nicht alle auf der Brennsuppe dahergeschwommen und ausschließlich über mafiöse Seilschaften und aufgrund des Leistungsnachweises überdurchschnittlicher Blödheit in eure Anstellungen gekommen seid, solltet ihr eigentlich selber drauf kommen.


Aber nachdem ich zu viele von euch viel zu gut kenne, und ein paar von euch sogar auch noch so gut und praktisch persönlich, um nicht mal mehr genau wissen zu wollen, dass die Annahme, ihr würdet wenigstens die basalen Regeln des Jobs beherrschen, den auszuüben (sic! bzw. üben, eben!) ihr bezahlt werdet, eher riskant als richtig und in 99 von 100 Fällen reines Wunschdenken ist, folgender Hinweis meinerseits.

Schon mal was von Storno gehört? Womöglich in Zusammenhang mit den Modalitäten des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens im oben vorliegenden Falle sogenannter begründeter Zweifel des Leistungsempfängers an der – ach wissts was?
Im Gegensatz zu euch habe ich mir weder mein Geld noch meine Zeit gestohlen und also nichts dergleichen zu verschenken. Sucht und lest also gefälligst selber die für eure finanzbuchhalterischen Transaktionen mit einer Firma wie facebook rechtswirksam in Frage kommenden Paragraphen des BGB und der speziell für eure Branche zusätzlich geltenden Handelsgesetze in punkto Vertragsabschluss bzw. Vertragserfüllung nach oder fragt halt irgendeinen meinetwegen auch auf der Brennsuppn dahergschwommenen Bauern, was der macht, wenn er auch nur vom Hörensagen mitkriegt, dass die Bauunternehmung, die ihm seinen alten Saustall gerade in eine Frühstückspension komplett und schlüsselfertig umgebaut hat beim Einsetzen eines Klofensters womöglich geschlampt haben könnte, sodass das fertige Klofenster zwar für das bloße Auge nicht wirklich sichtbar, aber doch mit der Wasserwaage und dem Meterstab nachweislich um mehrere Zentimeter von den Maßen bezüglich – und sei es nur zum Abstand der Zugangstür des als Wellness-Trakts eingezeichneten Gewerks der ehemaligen Odelgrube abweicht, die in dem (von ihm und dem Bauunternehmer unterschriebenen) Werksvertrag angehängten Eingabeplan seinerzeit verbindlich festgelegt worden waren, weil ja nicht nur die Maurer bevor sie mit dem Mauern anfangen wissen wollen, wo genau sie um die Löcher für die Fenster herummauern und darüber den Fenstersturz setzen sollen, sondern auch der dümmste Bauer halt auch erst mal wissen will, was er eigentlich kriegt für das viele Geld, das er der Bauunternehmung eben zahlen muss, dass die ihm aus seinem alten nutzlosen Saustall die neue Frühstückspension macht, bevor er unterschreibt – oder eine Lagerhalle für Biogastanks mit 100 Quadratmeter Solarzellen auf dem Dach oder was weiß denn ich, was den Bauern außer Öko-Tourismus oder Öko-Strom noch alles einfällt, um mit ihren Sauställen wenigstens als Nebenerwerb ein Geschäft zu machen.
Aber ich schweife ab.
Buchhalter! Augen auf! Schon der Verdacht eines falsch gesetzten Klofensters ist für die Stornierung mindestens der Hälfte des zur Zahlung vereinbarten Rechnungsbetrages gut; wenn ihr irgendwo lesen solltet, dass euer Vertragspartner 80 von 100 angeblich gelieferten Pigs äh Klicks gar nicht geliefert, sondern äh – na klingelts?
Alles klar?

Hintergrund/Quelle: http://www.nzz.ch/aktuell/digital/facebook-limited-run-bots-1.17421495

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