Freitag, 17. Mai 2013
Aus gegebenem Anlass – wen immer es angeht...
Der Leiter der Abteilung Spurensicherung/Tatortprofile wird in ein Büro der Staatsanwaltschaft bestellt, wo man ihn wegen der laufenden Ermittlung im Fall Georg Goetz sofort zu sprechen wünsche.
Hrdlala bittet den wartenden Schermann mit einer stummen Geste um Geduld und bestätigt dem Anrufer, dass er verstanden habe und schon unterwegs sei.
Mit der Ankündigung, nach seinem unaufschiebbaren Rapport bei der Staatsanwaltschaft das Gespräch mit ihm fortsetzen zu wollen, entschuldigt sich Hrdlala bei Schermann und macht sich auf den Weg in den Justizpalast. Schermann solle sich von Anna Zeltwirt, die noch oben im Büro sei, den Weg zum Café Rossinger in der Nähe des Rindermarktes zeigen lassen und dort auf ihn warten; er hoffe, es werde nicht lange dauern.


Das freundliche Angebot des Staatsanwalts, doch bitte Platz zu nehmen, hatte Hrdlala nach Betreten des akkurat aufgeräumten Empfangszimmers höflich dankend abgelehnt. Er stehe lieber, hatte Hrdlala dem Juristen gesagt, und außerdem könne doch, was ihm die Staatsanwaltschaft im Fall Georg Goetz Neues mitzuteilen habe, auch nicht sehr lange dauern. In den paar Stunden, seit Beginn der Ermittlungen, dürfe doch nicht allzu viel passiert sein, oder?
Da irre sich der Herr Hrdlala aber gewaltig, hatte daraufhin der Staatsanwalt dem Abteilungsleiter gesagt, denn es sei eine ganze Menge passiert. Allerdings werde er sich und ihm die Einzelheiten ersparen und sofort zur Sache kommen. Hrdlala solle im Folgenden bitte genau zuhören, denn er habe nicht vor, was er ihm jetzt zu sagen habe zweimal zu sagen.
Bevor Hrdlala noch etwas sagen kann, legt der Staatsanwalt in gewohnt direkter Rede, freilich auch in einer für einen Rechtspfleger recht ungewohnt beredten Offenheit los: Alkohol- und Drogenrückstände in der Leiche eines prominenten Schauspielers, der mit fast 70 seinen letzten Saunagang nicht überlebt, lassen sich nach Schema F erklären. Unbekannte biochemische Substanzen, von denen man nur weiß, dass sie hochtoxisch wirken, sind dagegen ein Problem, das sich nicht in komplexes Fachchinesisch auflösen oder mit der juristischen Wunderwaffe eines fehlenden öffentlichen Interesses ohne justiziable Widerhaken unterschlagen lässt. Nicht zuletzt, weil die gesamte deutsche Veterinärmedizin seit Wochen fieberhaft an diesen rätselhaften biochemischen Substanzen interessiert ist – und deshalb eine Kopie des forensischen Berichts der Obduktion des toten Georg Goetz aus der Pathologie der Uniklinik München per Eilbote an das daran angeschlossene veterinär-medizinische Institut der Fraunhofer-Gesellschaft weitergeleitet wurde, um den vorläufig nicht eindeutig definierbaren Befund durch genauere Analysen mit jenen aus Rinderhirnen abzugleichen.
Als Hrdlala das aus dem Munde des Staatsanwaltes hört, wird ihm plötzlich übel. Und als er dazu noch von ihm erfährt, dass die Pathologen der Uniklinik die von der Polizei gelieferte Leiche – übrigens noch in der Nacht und in Sonderschicht bis in die frühen Morgenstunden – deshalb so gründlich auf mögliche biochemische Intoxikationen durch so genannte Prionen untersuchten, weil in einem per Express nachgereichten Begleitschreiben der Abteilung Spurensicherung/Tatortprofile, unterzeichnet von Adolf Pimmell und mit dem Vermerk dringlich versehen, besonders darauf hingewiesen wurde, dass der zu examinierende Tote beruflich in einem nicht näher bezeichneten b.s.e.-Projekt mitwirken sollte, b.s.e. zweimal rot unterstrichen, verspürt Hrdlala den plötzlich sehr starken Wunsch, seinen jungen Mitarbeiter so bald wie möglich wieder zu sehen, ihn zu verprügeln und dann umzubringen.
Denn so wie die Dinge stehen, muss Hrdlala damit rechnen, dass ihm dieser Staatsanwalt in der nächsten Minute ein Verfahren über die Rübe ziehen wird, aus dem er sich am Ende nur noch auf dem Zahnfleisch nackt im Wind wie der letzte Depp in eine hinterste Ecke verkriechen und dort eingraben lassen kann.

Hrdlala lässt sich freilich weder seine Wut noch seine schlimmsten Befürchtungen anmerken, sondern gibt sich gelassen und ruhig. Sichtlich nervös und unruhig wird er erst, als ihm der Staatsanwalt mitteilt, dass es jetzt also seine Aufgabe sei, diesen Sachverhalt zu klären, da die Staatsanwaltschaft von nun an weder mit diesem Mordfall zu tun haben, noch etwas von diesem Mordfall wissen wolle. Punkt!
Mit dieser Wendung hatte Helmut Hrdlala nicht gerechnet.
Heißt das, er soll den Fall übernehmen?
Ob Herr Hrdlala ihm überhaupt zugehört habe, will der Staatsanwalt wissen, denn Helmut Hrdlala wirkt etwas irritiert. Ob er verstehe, was er ihm damit sagen wolle? Hrdlala wirkt immer noch irritiert, aber langsam kapiert er, was ihm hier mitgeteilt werden soll.
Es gibt offiziell noch keine Ermittlungen in einem „Mordfall“ Georg Goetz, sondern nur Adolf Pimmells eigenmächtige Interpretation der noch völlig ungeklärten Lebensumstände eines offenbar angetrunken und unter Drogeneinfluss nackt in einer dunklen Ecke einer Sauna wie auch immer gestorbenen Publikumslieblings. Und es gibt diesen gerichtsmedizinischen Befund einer möglichen BSE-Intoxikation, der nun nicht mehr aus der Welt zu schaffen sei, den der Staatsanwalt im Moment jedoch außen vor lassen möchte, weil er später ohnehin noch gesondert auf dieses Thema zurückkommen müsse.
Jetzt gehe es dem Staatsanwalt darum, ihm zu erklären, dass es für ihn das Beste sei, er würde sehr rasch herausfinden, dass Georg Goetz erstens nicht durch äußere Gewalteinwirkung oder ähnlich Aufsehen Erregendes ums Leben kam, sondern dass der beliebte, unter anderem mit dem bayerischen Verdienstorden ausgezeichnete Mime nachweisbar eines natürlichen Todes starb, der zweitens freilich auf eine ganz tragische Weise eingetreten sei, die drittens zum Anlass bösartiger Spekulationen genommen wurde, die sich freilich alle im Zuge einer ordentlichen polizeilichen Ermittlung als völlig grundlos herausgestellt hätten beziehungsweise herausstellen werden, hoffentlich, denn diese ordentliche polizeiliche Ermittlung stehe ja noch aus, wie der Staatsanwalt präzisiert.
Hrdlala schaut immer noch irritiert. Nochmal: Heißt das jetzt wirklich, dass er, anstatt böse kujoniert zu werden, die Leitung der Ermittlung übernehmen soll?
Und als ob der Staatsanwalt Hrdlalas Gedanken erraten hätte, spricht er ihn auf exakt die Probleme an, die sich aus den erwähnten Punkten zwei und drei ergeben: Wie bitte soll Hrdlala als Leiter der Abteilung Spurensicherung die Anzeige dieses Schriftstellers wieder aus der Welt schaffen, der diesen Bernhard Finder beschuldigt, den Schauspieler umgebracht zu haben? Diese Anzeige fällt in die Zuständigkeit des Morddezernats beziehungsweise nun also der Staatsanwaltschaft, und er als leitender Oberkommissar ist nicht befugt, sich in deren Angelegenheiten einzumischen, sondern in allen Ermittlungsbereichen aller Inspektionen und richterlichen Stellen an deren Weisungen gebunden. Er darf folglich diesen Fall überhaupt nicht übernehmen und die eingeleitete Ermittlung so wie es dieser Staatsanwalt von ihm verlangt ordentlich und ohne jemanden zu stören zu Ende führen.
Doch noch ehe Hrdlala seinem Gegenüber diesen Zusammenhang klar machen kann, schafft ihn dieser Jurist sozusagen aus dem Handgelenk aus der Welt.
Der Staatsanwalt überreicht Hrdlala ein Schriftstück und teilt ihm kurz und bündig mit, dass er mit Übergabe dieser Urkunde in den Rang eines Hauptkommissars befördert worden sei. Die Beförderung sei auf den Ersten Ersten des vergangenen Monats datiert und mit diesem Tag auch rechtswirksam in Kraft getreten. Entsprechende Änderungen in den Unterlagen der Personalverwaltung und der für die Beamtenversorgung zuständigen Amtskassen wären vorgenommen und auf unbürokratische Weise erledigt. Wenn man ihn fragen sollte, so fährt der Staatsanwalt Hrdlalas erstauntes Gesicht kommentierend fort, dann könnte er erklären, dass er diese zugegeben überraschende Neuigkeit aus Bescheidenheit, Scheu oder irgendeiner anderen charakterlichen Eigenart bis dato nicht an die große Glocke gehängt habe, um unter den Kollegen nicht unnötigen Neid oder Missgunst hervorzurufen, als herzloser Karrierist zu gelten oder Ähnliches. Dies sei seine persönliche Meinung, der sich Hrdlala freilich nicht verpflichtet fühlen müsse. Sozusagen verbindlich sei freilich der nächste Punkt, über den er ihn nun zu unterrichten habe.
Er habe doch den Kollegen Dr. Schermann schon kennen gelernt. Wie er wisse, sei der Mann ein Mitarbeiter des BKA und zwar auf Fragen interner wie externer Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der inneren Sicherheit spezialisiert, jedoch auch kommissarisch bevollmächtigt, deshalb habe dieser Schermann im übrigen auch bei der Vernehmung der Kara Abdul mitwirken können, das sei alles juristisch einwandfrei gelaufen, wie er nur nebenbei erwähnen wolle. Was Hrdlala jedoch nicht wisse, und worüber er nun hier und jetzt unter dem Siegel der Verschwiegenheit in Kenntnis gesetzt werde, sei die Tatsache, dass der Generalstaatsanwalt beschlossen habe, Dr. Schermann mit dem heutigen Tag in die Ermittlungen im Fall Georg Goetz einzubinden und dem Herrn Hrdlala sozusagen als gleich berechtigten Kollegen und Partner zur Seite zu stellen, da sich Schermann mit dem Problem-Komplex BSE schon seit Monaten intensiv beschäftige. Dieser Beschluss sei zwar in Abstimmung mit den jeweiligen Abteilungen und Gremien getroffen worden, ist jedoch als eine inoffizielle Maßnahme zu betrachten und auch so zu behandeln, das heißt, es gelte strikte Diskretion einzuhalten. Nach außen hin werde ihn Dr. Schermann in seiner Funktion als Lehrbeauftragter der Hochschule der Bundeswehr in den kommenden Wochen sozusagen als teilnehmender Beobachter bei der Bearbeitung des Falles Goetz begleiten und beraten. Einzelheiten könne Hrdlala mit dem Berliner Kollegen selbst erörtern, mit dem er offen – und nach seiner Beförderung sozusagen auch auf gleicher Augenhöhe – über alles, was den Fall und auch den BSE-Komplex betrifft sprechen könne.


aus: JÄGER UND GEJAGTE – Episodenroman –
zur kompletten Geschichte bitte hier lang:
http://thegreatgate.blogger.de/stories/1540067/

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