Mittwoch, 11. Januar 2012
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Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(...)
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

(...)


Art 55
(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.
(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.


(...)


Art 58
Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister. Dies gilt nicht für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages gemäß Artikel 63 und das Ersuchen gemäß Artikel 69 Abs. 3.


Art 59
(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.
(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.


Art 60
(1) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Er übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus.
(3) Er kann diese Befugnisse auf andere Behörden übertragen.
(4) Die Absätze 2 bis 4 des Artikels 46 finden auf den Bundespräsidenten entsprechende Anwendung.


Art 61
(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.


(...)


Art 82
(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
(2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.

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Test
三合会

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Das haben Sie ja schön zusammengeschrieben.
Ziehen Sie auch irgendwelche Schlüsse daraus? Ich meine, Sie schauen ja sicher die ganzen Talkshows und so, da hat ja jeder eine Meinung zum BuPrä und seinen Freunden. Sie doch auch, wie ich Sie kenne. Mir summen da immer die Ohren, deshalb muss ich Talksendungen immer gleich ausschalten. Deswegen habe ich auch immer keine gscheite Meinung.

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Schlüsse woraus?
Aus der Lektüre der hier sozusagen als kleine Erinnerung an die gute alte BRD zitierte Auswahl bestimmter Artikel der seinerzeit Grundgesetz genannten Verfassung?

Oder aus der bigotten Trottelei, die z.Z. um die jüngste Beförderung eines CDU-Apparatschiks aufgeführt wird, damit sich niemand mehr darum scheren muss, dass der sogenannte Gesetzgeber in "diesem unserem Land" (Haha Kohl) nicht erst seit "das Mädchen" und der 100 000 D-Mark-Burschi das Sagen haben und regieren, die gute alte Legislative der BRD sozusagen einmal mehr bloß nach Gutsherrenart zur Kenntnis nehmen und je nach Bedarf gerade gescheiterter Regierungspläne mit ihr verfahren?

Oder aus beidem, wie es die Journalismus ministrierenden Strohköpfchen der Preisklasse Heribert vormachen, die zwischen der Legislative und der Exekutive eines modernen bürgerlichen Staates und ihren jeweiligen Organen nicht richtig unterscheiden können und deshalb außer Bleiwüsten gedankenloser Bonmots nix mehr zustande bringen? Ja noch nicht mal so ein gscheites Bonmot wie "Die demokratische Verfassung dieses Staates scheint über die Verfassung seiner Demokraten offensichtlich doch nicht so erhaben, wie es sich die sogenannten Väterchen des Grundgesetzes seinerzeit vorgestellt hatten, sondern ist bleibt halt doch bloß just another text aus der ebenso kurzen wie bescheiden wirkenden Blütezeit der deutschen Nachkriegsliteratur.
Wär das so ein Schluss im Sinne Ihrer "gscheiten Meinung"?
Bitte, Danke, macht fünf Euro!

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Test II
Danke apple!
http://www.dns-ok.de/

Das war ein Karton, ch ch – und gehört eigentlich in den vorangegangenen touchphone-thread

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off topic
Hochbau kommt vor dem Fall

Respekt fdi, wer immer du sein magst oder wer auch immer sich auf spiegel-online diesen Top-Titel über eine ansonsten eher fade Wolkenkratzer-Foto-Story aufgemauert hat. Wird schon!

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Ja manches ist rätselhaft,
manches aber auch lustig. So die Geschichte, die eben ein Kollege erzählt hat. Seine kleine Tochter (vier Jahre alt) scheint sich in einer Art Trotzphase zu befinden. Sie muss sich unlängst in einem Anfall blinder Wut auf dem Boden gewälzt und gebrüllt haben: "Ich will mehr Service".
Ich meine, nicht schlecht für ein so junges Kind.

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Kollege von Ihnen, sagen Sie?
Klarer Fall von Back bzw. Box Office oder – wie wir alten Sparkassenstammkunden sagen – Kassenschalter-Syndrom. Wäre die Kleine sozusagen Nachwuchs aus der Chefabteilung hätte sie in blinder Wut selbstverständlich nicht nach mehr Service gebrüllt, sondern sicherlich ebenso vornehm wie laut bzw. lauter schlicht bessere governance gefordert – und zwar auf Chinesisch!
Wie der Herr so´s Gscherr, hieß es in Bayern früher, was sich nach 40 Jahren sozialdemokratischer Bildungseuphorie und zehn Jahren wertkonservativer Kinderwurfpremium- äh prämienpolitik in Ihrem Fall etwa mit: Wie der Herr Papa, so die gscherde Frau Tochter übersetzen ließe.

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PS
Übrigens wird mir beim Nachdenken über Ihre hübsche Kinder-Wutbürger-Anekdote auch klar, warum es neuerdings so viele Hoch- und Überbegabungen gibt und die Zahl der psychischen Defekte, mit denen die Fratzen und Schrazen ab eineinhalb bis zur vergeigten mittleren Reife bzw. ihre Nannies und Lehrer angeblich zu kämpfen haben (Asperger-Syndromiker! Jawohl! Fühlt euch direkt angesprochen und beleidigt in eurer selbstsüchtig hochtrainierten Hyperegozentrik!) geradezu explosionsartig zugenommen hat: Das faule moderne Elternpack mag einfach nicht auch noch daran schuld sein, was es tagtäglich seinen lieben Kleinen von morgens bis abends an Unfug eintrichtert, vormacht, lang, breit und großzieht sowie vertieft. Die sehen ihre Blagen lieber als verrücktes kleines gescheitertes Genie oder sonstwie kompliziert krank als schlicht schlecht erzogen.
Outsourcing der Familienbetriebskosten, die dann von der Kinderpsychologin und/oder dem Ritalin-Dealer-Ring in Kooperation mit den gesetzlichen und privaten Versicherungen sowie ihren Beitrags-Kassen bewirtschaftet werden können – um den miesen Sachverhalt mal positiv in der Sprache des Sparkassenhäuserls zu formulieren...

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Damit das klar ist
Ich bin über jedes Kind froh, das über den Weg staatlicher Fürsorge mit oder ohne "Krankheit als Metapher" dem Elend seiner Familie, Elternhaus oder wie die Kleinbürgerhöllen sonst so heißen, entfliehen kann. Aber trotzdem: Eltern haften für ihre Kinder!
Auch wenn überall steht und die blöden Schröders ständig behaupten: Eltern haften für Ihre Kinder.

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Die Würde des Menschen, die würde wenn sie wollte.

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smartphone
yippie. habe das sogenannte touchhandy bezwungen. gestern hab ich noch gedacht ich werd irre mit dem scheiss. aber jetzt gehts. es gibt auch grossschreibung und kommas irgendwo. auch grosse buchstaben. aber man soll ja nicht ubermutig werden. auch die umlaute werd ich noch finden

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