... newer stories
Donnerstag, 1. März 2007
WICHTIGE EILMELDUNG
the great gate, 19:26h
JURISTISCHER BEISTAND GESUCHT
Laut Spiegel-Online werden dem Berliner UA zur Klärung des „Falles Kurnaz“ Unterlagen des Bremer Verfassungsschutzes wegen höhere Gewalt ( in diesem Fall wieder mal Schlamperei) vorenthalten; dies führe dazu, dass, Zitat des leitenden Ausschutzvorsitzenden Dr. Kauder (CDU) „sinnvolles Arbeiten nicht möglich“ sei.
Ob dem tatsächlich so ist oder nicht, sei dahin gestellt und soll die Praktikanten von Spiegel-Online über die tazifazis bis zur alten Tante SZ beschäftigen.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang eine ganz andere Frage, nämlich die nach den Befugnissen des Bundeskanzleramtes insofern sie (die Befugnisse) hoheitliche Gewalten der Bundesländer/Stadtstaaten der BR Deutschland sowie ihre rechtlichen Körperschaften tangieren, konkret:
Hat und/oder hatte im Jahr 2002 nach den damals wie heute geltenden Gesetzen (Grundgesetz, Länderverfassungen) das Bundeskanzleramt das Recht, das Einwohnermeldeamt der freien und Hansestadt Bremen dahingehend anzuweisen, einen bis dato als in Bremen mit festem Wohnsitz gemeldeten türkischen Staatsbürger K. als eine nicht mehr mit festem Wohnsitz gemeldete Person zu registrieren (salopp gesagt) und eventuell eingehende Anträge des K. bis auf Weiteres ohne nähere Begründung nicht zu bearbeiten oder abzulehnen aus nicht näher bezeichneten und nur nach gesonderter Anfrage erklärungsbedürftigen Gründen, die die innere Sicherheit der BR Deutschland betreffen und deshalb der Geheimhaltungspflicht aller damit befassten Amtsträger unterliegen?
Genau dieser administrative Vorgang (Berlin weist Bremen an, Kurnaz als eine in Bremen nicht mit festem Wohnsitz gemeldete Person einzustufen und von ihm eventuell eingehende Anträge auf Einreise aufgrund dieser Aktenlage ablehnen) soll nämlich nach meinem Wissensstand im Laufe des Jahres 2002 unter der Verantwortung des damaligen Kanzleramtsministers Steinmeier stattgefunden haben.
Und meine Frage zielt nun auf den Sachverhalt, ob Steinmeier bzw. das von ihm geführte Ministerium überhaupt befugt war, die oben angeführte Weisung (falls es sie tatsächlich gab) zu erteilen.
War das Kanzleramt nämlich nicht befugt, hätte sich Steinmeier und/oder ein ihm unterstellte Referatsleiter oder Sachbearbeiter eines Vergehens gegen die Dienstvorschriften schuldig gemacht und die Bremer Staatsanwaltschaft müsste im Zusammenhang der Causa Kurnaz Ermittlungen einleiten, mit dem Ziel die Frage eines möglichen Amtsmissbrauches o. Ä. seitens des Bundeskanzleramtes zu klären.
Wie gesagt: Wer kennt sich da aus und könnte mir mit Fachwissen eventuell weiterhelfen?
Zweitens, wer kann bestätigen, dass die fragliche Weisung des Kanzleramts an die Bremer Einwanderungs- und Meldebehörde im Fall Kurnaz tatsächlich erteilt wurde und mir angeben, wo sich entsprechende Belege finden ließen?
Vorab Danke für das Interesse
Nachtrag:
Soweit ich als Nichtjurist die Sachlage einschätzen kann, liegt die Lösung des Problems – so es sich, wie oben gesagt, um ein Problem handelt – bei der Frage, ob Berlin das für Bremen zuständige Landesamt für Verfassungsschutz eingeschaltet hatte oder die Kurnaz betreffende Weisung eigenmächtig, das heißt unter Umgehung dieses laut Verfassung vorgeschriebenen Dienstweges den Bremer Melde- und Ausländerbehörden erteilt wurde. Und damit – aber Hallo! – schließt sich der Kreis, siehe eingangs angeführte Spiegel-online-Meldung über Bremer Akten, die in Berlin als überfällig angezeigt werden – und aus der Frage nach juristischem Beistand wird am Ende sogar noch eine runde Sache. Nett, nicht?
Laut Spiegel-Online werden dem Berliner UA zur Klärung des „Falles Kurnaz“ Unterlagen des Bremer Verfassungsschutzes wegen höhere Gewalt ( in diesem Fall wieder mal Schlamperei) vorenthalten; dies führe dazu, dass, Zitat des leitenden Ausschutzvorsitzenden Dr. Kauder (CDU) „sinnvolles Arbeiten nicht möglich“ sei.
Ob dem tatsächlich so ist oder nicht, sei dahin gestellt und soll die Praktikanten von Spiegel-Online über die tazifazis bis zur alten Tante SZ beschäftigen.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang eine ganz andere Frage, nämlich die nach den Befugnissen des Bundeskanzleramtes insofern sie (die Befugnisse) hoheitliche Gewalten der Bundesländer/Stadtstaaten der BR Deutschland sowie ihre rechtlichen Körperschaften tangieren, konkret:
Hat und/oder hatte im Jahr 2002 nach den damals wie heute geltenden Gesetzen (Grundgesetz, Länderverfassungen) das Bundeskanzleramt das Recht, das Einwohnermeldeamt der freien und Hansestadt Bremen dahingehend anzuweisen, einen bis dato als in Bremen mit festem Wohnsitz gemeldeten türkischen Staatsbürger K. als eine nicht mehr mit festem Wohnsitz gemeldete Person zu registrieren (salopp gesagt) und eventuell eingehende Anträge des K. bis auf Weiteres ohne nähere Begründung nicht zu bearbeiten oder abzulehnen aus nicht näher bezeichneten und nur nach gesonderter Anfrage erklärungsbedürftigen Gründen, die die innere Sicherheit der BR Deutschland betreffen und deshalb der Geheimhaltungspflicht aller damit befassten Amtsträger unterliegen?
Genau dieser administrative Vorgang (Berlin weist Bremen an, Kurnaz als eine in Bremen nicht mit festem Wohnsitz gemeldete Person einzustufen und von ihm eventuell eingehende Anträge auf Einreise aufgrund dieser Aktenlage ablehnen) soll nämlich nach meinem Wissensstand im Laufe des Jahres 2002 unter der Verantwortung des damaligen Kanzleramtsministers Steinmeier stattgefunden haben.
Und meine Frage zielt nun auf den Sachverhalt, ob Steinmeier bzw. das von ihm geführte Ministerium überhaupt befugt war, die oben angeführte Weisung (falls es sie tatsächlich gab) zu erteilen.
War das Kanzleramt nämlich nicht befugt, hätte sich Steinmeier und/oder ein ihm unterstellte Referatsleiter oder Sachbearbeiter eines Vergehens gegen die Dienstvorschriften schuldig gemacht und die Bremer Staatsanwaltschaft müsste im Zusammenhang der Causa Kurnaz Ermittlungen einleiten, mit dem Ziel die Frage eines möglichen Amtsmissbrauches o. Ä. seitens des Bundeskanzleramtes zu klären.
Wie gesagt: Wer kennt sich da aus und könnte mir mit Fachwissen eventuell weiterhelfen?
Zweitens, wer kann bestätigen, dass die fragliche Weisung des Kanzleramts an die Bremer Einwanderungs- und Meldebehörde im Fall Kurnaz tatsächlich erteilt wurde und mir angeben, wo sich entsprechende Belege finden ließen?
Vorab Danke für das Interesse
Nachtrag:
Soweit ich als Nichtjurist die Sachlage einschätzen kann, liegt die Lösung des Problems – so es sich, wie oben gesagt, um ein Problem handelt – bei der Frage, ob Berlin das für Bremen zuständige Landesamt für Verfassungsschutz eingeschaltet hatte oder die Kurnaz betreffende Weisung eigenmächtig, das heißt unter Umgehung dieses laut Verfassung vorgeschriebenen Dienstweges den Bremer Melde- und Ausländerbehörden erteilt wurde. Und damit – aber Hallo! – schließt sich der Kreis, siehe eingangs angeführte Spiegel-online-Meldung über Bremer Akten, die in Berlin als überfällig angezeigt werden – und aus der Frage nach juristischem Beistand wird am Ende sogar noch eine runde Sache. Nett, nicht?
... link (2 Kommentare) ... comment
KLAR KLAR?
the great gate, 05:21h
Hat sich Schleyer entschuldigt?
Mehr als 20 Jahre verschärfte Haft (Isolationsgefängnis) reichen. Lasst Christian Klar bitte frei. Was wird er euch denn tun? Oder habt ihr Angst vor der Wahrheit?
Mehr als 20 Jahre verschärfte Haft (Isolationsgefängnis) reichen. Lasst Christian Klar bitte frei. Was wird er euch denn tun? Oder habt ihr Angst vor der Wahrheit?
... link (1 Kommentar) ... comment
... older stories