Samstag, 3. März 2007
Never keep the informations,
FIGHT THE POWER

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Donnerstag, 1. März 2007
WICHTIGE EILMELDUNG
JURISTISCHER BEISTAND GESUCHT


Laut Spiegel-Online werden dem Berliner UA zur Klärung des „Falles Kurnaz“ Unterlagen des Bremer Verfassungsschutzes wegen höhere Gewalt ( in diesem Fall wieder mal Schlamperei) vorenthalten; dies führe dazu, dass, Zitat des leitenden Ausschutzvorsitzenden Dr. Kauder (CDU) „sinnvolles Arbeiten nicht möglich“ sei.
Ob dem tatsächlich so ist oder nicht, sei dahin gestellt und soll die Praktikanten von Spiegel-Online über die tazifazis bis zur alten Tante SZ beschäftigen.

Mich interessiert in diesem Zusammenhang eine ganz andere Frage, nämlich die nach den Befugnissen des Bundeskanzleramtes insofern sie (die Befugnisse) hoheitliche Gewalten der Bundesländer/Stadtstaaten der BR Deutschland sowie ihre rechtlichen Körperschaften tangieren, konkret:
Hat und/oder hatte im Jahr 2002 nach den damals wie heute geltenden Gesetzen (Grundgesetz, Länderverfassungen) das Bundeskanzleramt das Recht, das Einwohnermeldeamt der freien und Hansestadt Bremen dahingehend anzuweisen, einen bis dato als in Bremen mit festem Wohnsitz gemeldeten türkischen Staatsbürger K. als eine nicht mehr mit festem Wohnsitz gemeldete Person zu registrieren (salopp gesagt) und eventuell eingehende Anträge des K. bis auf Weiteres ohne nähere Begründung nicht zu bearbeiten oder abzulehnen aus nicht näher bezeichneten und nur nach gesonderter Anfrage erklärungsbedürftigen Gründen, die die innere Sicherheit der BR Deutschland betreffen und deshalb der Geheimhaltungspflicht aller damit befassten Amtsträger unterliegen?

Genau dieser administrative Vorgang (Berlin weist Bremen an, Kurnaz als eine in Bremen nicht mit festem Wohnsitz gemeldete Person einzustufen und von ihm eventuell eingehende Anträge auf Einreise aufgrund dieser Aktenlage ablehnen) soll nämlich nach meinem Wissensstand im Laufe des Jahres 2002 unter der Verantwortung des damaligen Kanzleramtsministers Steinmeier stattgefunden haben.

Und meine Frage zielt nun auf den Sachverhalt, ob Steinmeier bzw. das von ihm geführte Ministerium überhaupt befugt war, die oben angeführte Weisung (falls es sie tatsächlich gab) zu erteilen.

War das Kanzleramt nämlich nicht befugt, hätte sich Steinmeier und/oder ein ihm unterstellte Referatsleiter oder Sachbearbeiter eines Vergehens gegen die Dienstvorschriften schuldig gemacht und die Bremer Staatsanwaltschaft müsste im Zusammenhang der Causa Kurnaz Ermittlungen einleiten, mit dem Ziel die Frage eines möglichen Amtsmissbrauches o. Ä. seitens des Bundeskanzleramtes zu klären.

Wie gesagt: Wer kennt sich da aus und könnte mir mit Fachwissen eventuell weiterhelfen?

Zweitens, wer kann bestätigen, dass die fragliche Weisung des Kanzleramts an die Bremer Einwanderungs- und Meldebehörde im Fall Kurnaz tatsächlich erteilt wurde und mir angeben, wo sich entsprechende Belege finden ließen?

Vorab Danke für das Interesse

Nachtrag:
Soweit ich als Nichtjurist die Sachlage einschätzen kann, liegt die Lösung des Problems – so es sich, wie oben gesagt, um ein Problem handelt – bei der Frage, ob Berlin das für Bremen zuständige Landesamt für Verfassungsschutz eingeschaltet hatte oder die Kurnaz betreffende Weisung eigenmächtig, das heißt unter Umgehung dieses laut Verfassung vorgeschriebenen Dienstweges den Bremer Melde- und Ausländerbehörden erteilt wurde. Und damit – aber Hallo! – schließt sich der Kreis, siehe eingangs angeführte Spiegel-online-Meldung über Bremer Akten, die in Berlin als überfällig angezeigt werden – und aus der Frage nach juristischem Beistand wird am Ende sogar noch eine runde Sache. Nett, nicht?

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KLAR KLAR?
Hat sich Schleyer entschuldigt?

Mehr als 20 Jahre verschärfte Haft (Isolationsgefängnis) reichen. Lasst Christian Klar bitte frei. Was wird er euch denn tun? Oder habt ihr Angst vor der Wahrheit?

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Dienstag, 27. Februar 2007
GegenPropaganda I
"An manchen Stellen besonders akribischer juristischer Begründung überträgt sich die Faszination für die verbalen Apparaturen des Rechts, mit deren Hilfe die Behörde den Einzelfall ergreift, dabei auch Grobheiten und Härten in Kauf nimmt."

Aus: Wie sich ein 52-jähriger Berufsschriftssteller für den Condé-Nast Verlag aus freien Stücken zu einem politischen Hampelmann einer rechtskonservativen Fraktion der amtierenden Bundesregierung machen kann ohne dass es einer merkt.

Denkt Dr. Dr. R.M.G. Zurick nach Revision der vor Stunden freigeschalteten Eingabe

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Sonntag, 25. Februar 2007
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HORST RAINALD JANSON
Der Publikumsliebling Horst Janson geht an die Öffentlichkeit und stellt seine Tochter vor. Hallo, sagt Horst Janson, sagt die Zeitung, das ist meine Tochter. Sie heißt Merken-Sie-sich-den-Namen und ist magersüchtig. Wenn es in den Medien mit rechten Dingen zugehen würde, müsste es heißen: Das ist meine Tochter. Sie heißt Merken-Sie-sich-den-Namen und sie ist nicht magersüchtig. Nachrichten in der Informationsgesellschaft beruhen auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen. Und nachdem seit Monaten jeder Fernsehzuschauer weiß, dass Horst Janson seine medizinischen Fixkosten nicht bezahlen kann, sollte er seine Tochter nicht als Magermodell featuren. Weil: Hängen bleibt doch nur, dass nicht nur die BUNTE lügt. (Quelle:Informationstheorie, Shannon&Weaver, wers genau wissen will googelt, am besten in Kombination mit den Worten Massenkommunikation, Stochastik, 1948.) Andererseits: Es gibt dazu so viele andere Fehler im System. Who cares?

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Freitag, 23. Februar 2007
PRÄAMBEL EX POST
Bis zur Verfügung anders lautender
Den Bestimmungen folgend
vorläufig bestehenden Geltungsbereiches
Sehen wir uns
Sind wir
die noch ausstehenden Vollmachten zu

Bestreben und erklärtes Ziel
Wiedererlangung der
in klaren Worten
das Provisorium

Schatten der Vergangenheit
Historische Erblast
Unvermögen
der –
Hallo Hallo
Ich will ein anderes Layout!
Wo bitte versteckt sich der freundliche EDV-Berater dieses Planeten?

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