Dienstag, 11. August 2009
MERCK FINCK & CO
Ein letzter Blick
Bevor die Bombe
In die Fassaden
Der Ruine kracht
Und die Geschichte
Umgeschrieben
Werden muss

Wem gehört die halbe Stadt
Schuldet München ein Vermögen
Gehört das ganze alte Kapital

Fragen über Fragen

Und der Bundesgerichtshof hat schon mal ein erstes Urteil gefällt

Das sich ab morgen durch die Börsen-Zeitungen fressen wird

Und dann schau ma moi

Weil, dann seng ma´s scho

Was in München, Bayern noch senkrecht steht – und nicht nur in Bayern

Noch steht da
Fest und viel berühmter
Noch als jeder
Oide Bääda
Neben der alten
Grünen Isar
Wie seinerzeit
Die Wacht am Rhein

MERCK FINCK & CO


Aus: Wikipedia, die freie Enzyklopädie


Merck Finck & Co, Privatbankiers

Unternehmensform: offene Handelsgesellschaft

Gründung: 1. Juli 1870

Unternehmenssitz: Pacellistr. 16, 80333 München, Deutschland

Unternehmensleitung:
Alexander Mettenheimer (Sprecher der Geschäftsführung)
Michael Krume
Georg Freiherr von Boeselager

Mitarbeiter: 386 (SZ, 2007)

Branche: Privatbank



Die 1870 gegründete Privatbank Merck Finck & Co, hat ihren Hauptsitz in München und ist außerdem mit insgesamt 25 Niederlassungen/Dépendancen bundesweit vertreten. Sie zählt 400 Mitarbeiter und ist Mitglied des europäischen Privatbankenverbundes der Kredietbank S.A. Luxembourgeoise (KBL). Geführt wird das Haus von drei persönlich haftenden Gesellschaftern.


HISTORIE

Merck Finck & Co wurde unter dem Namen Merck, Christian & Co am 1. Juli 1870 von Heinrich Johann Merck und Adolf Karl-Ludwig Christian gegründet. Weitere Kommanditisten waren die Darmstädter Bank für Handel und Industrie und der Industrielle Theodor von Cramer-Klett. Gemeinsam mit seinem Bruder August, der den ausscheidenden Komplementär Christian ersetzte, hielt der bisherige Prokurist Wilhelm Finck bereits 1879 einen Großteil des Firmenvermögens. Im Zuge dieses Wechsels firmierte das Bankhaus in Merck, Finck & Co um.

Das Kerngeschäft der Bank war die Unternehmensfinanzierung und Emission von Unternehmensanleihen. Das Bankhaus war an der Gründung von Unternehmen, wie der Süddeutschen Bodencreditbank AG 1871, des Bürgerlichen Brauhauses 1880, der Isarwerke GmbH 1894 und der Münchener Trambahn AG beteiligt. 1890 zeichnete Merck Finck & Co fast 40 % des Grundkapitals der Allianz Versicherungs-AG. Mit den Beteiligungen übernahm Wilhelm Finck als Vertreter des Bankhauses häufig auch ein Aufsichtsratsmandat und brachte damit seinen wirtschaftlichen Sachverstand in den verschiedensten Unternehmen ein.

Sein Wirken wurde 1905 mit der Berufung zum Reichsrat der Krone Bayerns gewürdigt. Diese brachte der Familie auch die Erhebung in den erblichen Adelsstand.

Nachdem sich das Bankhaus über die Jahrhundertwende im Depositen-, Kredit- und Wertpapiergeschäft positiv entwickelt hatte, unterbrach der erste Weltkrieg den Aufschwung. Der Kapitalmarkt war stark reglementiert. Auch die Phase der Inflation nach Kriegsende verhinderte eine weitere Expansion. Trotz sinkender Einnahmen konnte das Bankhaus seinen Betrieb ohne fremde Unterstützung fortsetzen. Eine weitere Zäsur brachte der Tod von Wilhelm von Finck im Jahr 1924.

Sein Anteil am Bankhaus von nahezu 100 % ging zu gleichen Teilen an seinen Sohn August von Finck senior und seine Töchter Freifrau Margarete von Stengel und Elisabeth Winterstein über.

Der Tod Wilhelm von Fincks und die Übernahme der Bankgeschäfte durch seinen Sohn leiteten eine neue Ära ein. Merck Finck & Co brachte sich stark bei der Gründung von Flugzeugunternehmen ein: Mit der Udet-Flugzeugbau GmbH, der heutigen DASA, und der Süddeutschen Aero Lloyd AG, einer Vorgängerin der Lufthansa, entstanden erste Luftverkehrsunternehmen in Deutschland.
Wilhelm von Finck

In der Weimarer Republik legte die Weltwirtschaftskrise dem Bankwesen weitere Beschränkungen auf. Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich 1938 ergriff Merck, Finck & Co. die Gelegenheit, das Wiener Privatbankhaus S. M. v. Rothschild zu übernehmen (arisieren). Diese höchst renommierte österreichische Privatbank, Eigentum von Louis Nathaniel von Rothschild, hatte bis 1931 die Österreichische Creditanstalt kontrolliert. Ab Juli 1938 wurde es durch Merck, Finck & Co. kommissarisch verwaltet, 1940 durch das in Wien neu gegründete Bankhaus E. v. Nicolai – hier waren Merck, Finck & Co. mit 71 und die Deutsche Industrie Bank Düsseldorf mit 19 Prozent beteiligt – arisiert. Louis Nathaniel von Rothschild erhielt die verbliebenen Werte nach dem Zweiten Weltkrieg zurück, verzichtete jedoch auf eine Wiedererrichtung des Bankhauses S. M. v. Rothschild.

Nach einer Periode zwischen staatlicher Beeinflussung und freiem Unternehmertum unter dem NS-Regime war das Bankhaus Merck, Finck & Co., nicht zuletzt aufgrund der Verstrickung der Eigentümer und leitender Angestellter in die NS-Wirtschaftspolitik, in den Nachkriegsjahren völlig lahm gelegt. Erst 1949 konnte Merck Finck & Co wieder in dem neu aufgebauten Bankgebäude den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Das Bankhaus engagierte sich jetzt besonders stark im Wertpapierwesen. Unterstützt von August von Finck junior und später auch Wilhelm Winterstein gelang August von Finck senior so der Wiedereinstieg in den Bankenmarkt.

In den folgenden Jahren expandierte das Bankhaus durch Gründung neuer Niederlassungen auch außerhalb Bayerns. Gemeinsam mit der Familie des Stahlindustriellen Fritz von Waldthausen wurde 1954 das Bankhaus Waldthausen & Co gegründet. Die Geschäfte des Bankhauses Alwin Steffan aus Frankfurt, zu dem schon länger Verbindungen bestanden, übernahm Merck Finck & Co mit dem Tod des Seniorpartners 1963.

Überraschend verkaufte August von Finck junior im Oktober 1990 das Bankhaus an die Barclays Bank Plc.. Durch die Steuerreformen der vorangegangenen Jahre hatte man die über Generationen aufgebauten stillen Reserven aufdecken und realisieren müssen. Um die anfallenden Steuern zu bezahlen, waren sogar Teile des über 100 Jahre alten Aktiendepots veräußert worden. Die Barclays-Filialen in Hamburg, Stuttgart und Berlin firmierten in Niederlassungen von Merck Finck & Co um. Da das breite Retail Banking der neuen Muttergesellschaft jedoch nicht mit dem im Bankhaus fest implementierten Private Banking zu vereinbaren war, veräußerte die Barclays Bank Merck Finck & Co 1999 an die Kredietbank S.A. Luxembourgeoise (KBL), zu der es seit dem gehört.

2002 erwarb Merck Finck & Co die deutsche Private Banking-Einheit der WestLB, 2005 erfolgte die Akquisition des Private Banking der Westfalenbank AG.




BANKGESCHÄFTE

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt in der Beratung und Verwaltung von größeren und großen Vermögen mit privatem und/oder unternehmerischem Hintergrund. Zurzeit sind im Bankhaus 149 Berater tätig.

Das Angebot reicht von der Strategischen Vermögensplanung (Merck Finck Treuhand AG) über die Vermögensverwaltung (Merck Finck Invest Asset Management GmbH) bis hin zur Beratung bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Der Bereich Unternehmerberatung bringt private und geschäftliche Strategien von Unternehmern miteinander in Einklang. Die Abteilung Financial Markets fungiert als Brücke zu den Finanzmärkten. Die Market Research Abteilung von Merck Finck & Co findet allgemeine Beachtung in ihrer Branche.

Über den Kapitalgeber, die Kredietbank S.A. Luxembourgeoise (KBL) ist Merck Finck & Co Mitglied des Verbundes European Private Bankers der KBL-Group. Diese Finanzgruppe sowie die Muttergesellschaft der KBL, die börsennotierte KBC-Group mit 50.000 Mitarbeitern an 110 Standorten, ermöglichen es der Bank, grenzüberschreitende Transaktionen im gesamten Euro-Land zu initiieren und durchzuführen.

Den European Private Bankers gehören Privatbanken aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, den Niederlanden, dem Fürstentum Monaco, dem Großherzogtum Luxemburg und der Schweiz an.



ANTEILSEIGNER

Merck Finck & Co, Privatbankiers, behält weiterhin die für eine Privatbank charakteristische persönliche Haftung der Geschäftsleitung bei. Alexander Mettenheimer (Sprecher der Geschäftsleitung), Michael Krume (Private Banking), Georg Freiherr von Boeselager (IT, Risk Management, Personal, Back Offices) sowie die Kredietbank S.A. Luxembourgeoise (KBL) sind zurzeit die persönlich haftenden Gesellschafter.

Sprecher der Geschäftsführung:
* 1879-1924 - Wilhelm von Finck
* 1924-1980 - August von Finck senior
* 1980-1991 - August von Finck junior
* 1991-1995 - Wilhelm Winterstein
* 1995-2002 - Gerd Schmitz-Morkramer
* seit 2002 - Alexander Mettenheimer


STANDORTE

Merck Finck & Co, Privatbankiers ist an insgesamt 25 Standorten deutschlandweit vertreten. Neben dem Stammhaus in München sind die Privatbankiers in Aachen, Augsburg, Baden-Württemberg Land, Bayreuth, Berlin, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Grünwald, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Ingolstadt, Koblenz, Köln, Landshut, Lingen (Ems), Münster, Nürnberg, Rottweil und Stuttgart vor Ort.


TOCHTERUNTERNEHMEN
* Merck Finck Treuhand AG (2001)
* Merck Finck Invest Asset Management GmbH (1993)
* Merck Finck Vermögensbetreuungs AG (2000)


AUGUST GEORG HEINRICH VON FINCK

August Georg Heinrich von Finck war der Sohn des 1905 mit erblichem Adel ausgezeichneten Bankiers Wilhelm von Finck, der 1870 das Bankhaus Merck Finck & Co und später mit anderen auch die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft und die Allianz-Versicherungs AG ins Leben gerufen hat. Nach dem Besuch eines Realgymnasiums erhielt Finck eine banktechnische Ausbildung.

Nachdem der ältere Bruder Wilhelm im Ersten Weltkrieg gefallen war, wurden Finck und zwei Schwestern, Freifrau Margarete von Stengel und Elisabeth Winterstein, nach dem Tod des Vaters im Jahre 1924 Teilhaber des Bankhauses. Dieser Stellung entsprechend kam er in die Aufsichtsräte zahlreicher industrieller Unternehmungen, teils als Vorstandsmitglied, teils als Vorsitzender des Aufsichtsrates, darunter eine Anzahl Versicherungsgesellschaften wie die Münchner Rückversicherungsgesellschaft, Allianz und Stuttgarter Lebensversicherungsbank und Allianz und Stuttgarter Verein, Bayerische Versicherungsbank, Hermes Kreditversicherungsbank Berlin, Securitas Revisions- und Treuhand AG München, Süddeutsche Bodenkreditbank usw. Weiter saß er in zahlreichen Aufsichtsräten und Fachgremien.

Finck gehörte zu einer Gruppe von Industriellen, die sich Mitte 1931 mit Adolf Hitler im Hotel Kaiserhof trafen und der NSDAP im Falle eines Linksputsches 25 Millionen Reichsmark zur Verfügung stellten. Er war einer der Teilnehmer des Geheimtreffens vom 20. Februar 1933 von Industriellen mit Hitler, bei dem ein Wahlfonds von 3 Millionen Reichsmark für die NSDAP beschlossen wurde.

Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde er 1933 Mitglied der NSDAP. Seit 1933 saß er im Generalrat der Wirtschaft, gehörte ferner dem Senat der Deutschen Akademie an und war Vorsitzender des Kuratoriums des Münchner Hauses der Deutschen Kunst sowie Präsidiumsmitglied der Akademie für Deutsches Recht. Nach dem Anschluss Österreichs übernahm Finck 1938 in Wien die Rothschild-Bank. Allerdings verhalf er dem Bankier zur Flucht in die Schweiz.

1945 verlor Finck seine beiden wichtigsten Posten als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Münchner Rückversicherung und der Allianz Versicherungs AG auf Grund der Entnazifizierungsbestimmungen, während die Bank durch den Treuhänder Dr. Philippi verwaltet wurde und wieder zum Florieren gebracht werden konnte. 1948 wurde Finck, der 1933 der NSDAP beigetreten war, als Mitläufer eingestuft. Bereits 1951 war er in der Münchner Rückversicherung wieder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Besonderes Augenmerk widmete Finck der Abwehr von Bodenreformmaßnahmen nach dem Krieg und der weiteren Mehrung seines Grundbesitzes, der 1970 auf rund 2.000 Hektar allein an der Münchner Peripherie geschätzt wurde und insgesamt rund 4.000 Hektar, davon 1.200 landwirtschaftlich genutzt, umfasste.

Neben dem Stammhaus wurde im Sommer 1965 zusammen mit der RTG-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die DSK-Bank (Deutsche Spar- und Kreditbank), eine Aktienbank, gegründet. In den 60er Jahren weitete sich die Fincksche Privatbank durch Zukauf und Beteiligungen im privaten Bankensektor aus. Damit gewann Merck Finck & Co weitere Geschäftssitze in Frankfurt und Düsseldorf.

Finck war in erster Ehe 1927 bis 1942 mit Margot, geb. von Rücker, verheiratet; aus dieser Ehe stammen drei Kinder. Der älteste Sohn Wilhelm (* 29. Oktober 1927 - 2003) lebte in Düsseldorf und verwaltete andere Interessen der Familie. Sein zweitgeborener Sohn August von Finck junior (* 11. März 1930) war bis zum Verkauf seiner Anteile am Bankhaus im Jahr 1990 persönlich haftender Gesellschafter bei Merck Finck & Co. Aus der ersten Ehe stammte noch eine Tochter.

In zweiter Ehe heiratete er Dr. Gerda Mau, aus dieser Ehe stammten die beiden Söhne Helmut von Finck und Gerhard von Finck.


Unter dem Zwang des Publizitätsgesetzes sah sich Finck 1972 erstmals veranlasst, seine Geschäftsergebnisse und Beteiligungen offen zu legen. In der "ZEIT" vom 17. Juni 1977 wurde eine Übersicht über die wesentlichen Beteiligungen des Bankhauses und der Familie abgedruckt. 1979 hatte die Konzernbilanz ein Volumen von rd. 2,25 Mrd. DM. Bei Gelegenheit der Erläuterung des Abschlusses für 1973 wurde im Juni 1974 eine gesellschaftsrechtliche Neuordnung mitgeteilt, und zwar durch Einbeziehung der "Agricola Verwaltungsgesellschaft KG" in den Kreis der nunmehr acht persönlich haftenden Gesellschafter. Sie fungiert als eine Art Familienholding. Finck und seine Söhne legten ihre Anteile an der Bank in die Agricola ein. Auf der anderen Seite steht die Gruppe Winterstein (das heißt der Familienkreis der Schwester Elisabeth Winterstein). Ein Komplementär bei Agricola muss in Zukunft stets persönlich haftender Gesellschafter der Bank sein, wodurch sich kein Nachkomme ohne beträchtliche Nachteile bei der Abfindung von der Bank trennen kann. Die Bankinteressen sollen auf diese Weise zusammengehalten werden. Außerhalb dieser Konstruktion blieb der Grundbesitz.


AUGUST BARON VON FINCK junior

August Baron von Finck junior (* 11. März 1930 in München) ist ein deutscher Bankier und Unternehmer. Er ist ein Sohn von August von Finck senior.

Finck konnte seinem Wunsch, Landwirt zu werden, nicht folgen, stattdessen wurde er Bankier und trat in das im Familienbesitz befindliche Münchner Bankhaus Merck Finck & Co ein, dessen Gesellschafter er 1973 wurde. Nach dem Tode seines Vaters 1980 wurde er Vorstand dieser damals drittgrößten deutschen Privatbank.
Er erwarb Beteiligungen an der Münchner Löwenbräu und der schweizerischen Restaurant- und Hotelgruppe Mövenpick (Hauptaktionär). 1990 verkaufte er die Bank und konzentrierte sich danach auf Beteiligungen an Schweizer Unternehmen wie dem Maschinenbauer Von Roll, an Alusuisse-Lonza, dem Mischkonzern Oerlikon-Bührle, der Warenprüf-Holding Société Générale de Surveillance (SGS SA in Genf) und dem Feuerfestunternehmen RHI AG, Wien. Anfang 2006 machte von Finck mit einer indirekten Beteiligung in Höhe von 25,1 % an dem deutschen Baukonzern Hochtief AG, Essen Schlagzeilen; diese wurde aber mittlerweile wieder veräußert (März 2007). 2007 übernimmt der Finanzier das schweizerische Traditionsunternehmen Von Roll vollständig.
In den letzten Jahren hat sich August von Finck immer mehr aus dem aktiven Geschäft zurückgezogen. Dieses wurde von seinen Söhnen August-Francois von Finck und Luitpold-Ferdinand von Finck übernommen.

1999 verlegte Finck seinen Wohnsitz in die Schweiz auf Schloss Weinfelden im Kanton Thurgau.

Politisch engagierte er sich indirekt durch die Finanzierung der Kampagne gegen die Euro-Einführung von Manfred Brunner und die Unterstützung der Vereinigung "Bürgerkonvent" von Meinhard Miegel. Über seine Vermögensverwaltung Vercura spendete von Finck der FDP 2008 und 2009 je eine Viertelmillion Euro.

August von Finck junior liegt mit einem geschätzten Vermögen von rund 8,4 Milliarden Dollar auf Platz 8 des Forbes-Ranking 2007 für Deutschland.

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Familienfehde
Finck-Enkel verliert ersten Prozess um Milliardenerbe

20.12.2006

Nino von Finck, Enkel des verstorbenen Privatbankiers August von Finck senior, hat den ersten Prozess beim Kampf um sein Milliardenerbe verloren.

Wie die WirtschaftsWoche berichtet, wiesen die Richter des Münchner Landgerichts am gestrigen Dienstag eine Auskunftsklage des 21-jährigen Studenten gegen seinen Onkel August von Finck junior ab. Nino von Finck will nun jedoch „definitiv in die Berufung“ gehen. Damit eskaliert die Familienfehde um den Milliardennachlass des 1980 verstorbenen Bankiers. In seinem Testament hatte August von Finck senior eine Sonderregelung verfügt, die so genannte Nacherbschaftsklausel. Danach sollte nicht sein jüngster Sohn Helmut ein Drittel des Vermögens erben, sondern erst „seine männlichen, blutsmäßigen, ehelichen Kinder“ - also Nino. Stirbt Helmut von Finck, erbt also sein Sohn Nino, bis dahin verwaltet die Verwandtschaft unter Familienoberhaupt August von Finck junior den Erbteil. Auf eine erste Anfrage zur Höhe des zu erwartenden Erbes hatte August von Finck, der als Milliardär und einer der reichsten Männer der Schweiz gilt, seinem Neffen Nino mitgeteilt, ein Aktien-Depot für ihn zu verwalten. Das Depot hat derzeit einen Wert von rund 28 Millionen Euro. Nino von Finck hatte daraufhin im März 2006 die Klage gegen seinen Onkel sowie seinen Cousin Wilhelm von Finck junior eingereicht, um Auskunft über die genaue Höhe und Verwaltung seines zukünftigen Erbes zu erhalten.


Quelle: http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/finck-enkel-verliert-ersten-prozess-um-milliardenerbe-163253/

Das war vor Jahren

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ho ho
Merck Finck. Sie wissen schon, dass denen halb München gehört? Man meint ja immer Schörghuber und so. Ja, weit gefehlt. Die sind halt nicht recht glamourös (schreibt man das so?), deshalb kennt man sie hier weniger. Aber deren Geschichte tät mich schon mal interessieren. Die Hauptakteure sind ja schon tot, aber irgendwer hat den ganzen Schmarrn ja wohl geerbt, wie Sie ganz richtig feststellen, Herr Great Gate. Da kann man vielleicht noch einiges erfahren, aber das hat man ja von Schreiber Karl auch gedacht. (Heißt er Karl?, nein Kurt? oh mei) Karl-Heinz, jetzt weiß ichs.

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ja selber ho ho
Frau Leuwerik!
Wo kommen Sie denn her? Lange nix gesehen und gehört von Ihnen. Und kaum stellt man das harmlose Preload zur Big Abrechnung mit Münchens really Big Money ins Fensterl – schon treibt es Sie aus Ihrem Sparkassenhäusel an die Tastatur.

Wissen Sie auch schon was los ist?

Und dürfen Sie auch noch nix sagen, solang nicht klar ist, wie das Problem sprachlich – und nicht nur sprachlich – wenigstens so geregelt wird, dass nicht sofort die Anwälte oder die Kugeln sirren, wenn einer auch nur falsch mit der Wimper zuckt?

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Ich weiß nicht, wovon Sie reden!

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Den
Satz sollten Sie sich sofort schützen lassen. Der wird bald so oft gebraucht werden wie die einschlägig bekannten
"Das entzieht sich meiner Kenntnis", "Das ist mir nicht erinnerlich" und "Mit diesem Aufgabenbereich war ich im Detail nicht befasst".

Ich erhebe jedenfalls vorsorglich mal einen vollumfänglichen Urheberrechtsanspruch auf die Nutzung der Aussagen "Das wurde von unserem Haus doch vor Jahren schon in einem offiziellen Dementi zurückgewiesen" und "Die aktuell erhobenen Vorwürfe stehen nicht im Einklang mit der seinerzeit als rechtsverbindlich in Betracht gezogenen Gesetzeslage".

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Hallo, ihr Schnarchzapfen
aus der sogenannten Fachpresse für Politik und Wirtschaft! Was ist los?
Wo bleibt ihr denn? Mit eurem obligatorischen Deppen-Cheerleading von wegen Aufschwung müsstet ihr jetzt doch bald fertig sein. Will sich keiner von euch Nasen mal ausnahmsweise als profesioneller Journalist ein paar Meritten verdienen. Die BGH-Entscheidung, die eure vorgestrigen und gestrigen Erfolgsmeldungen zur Lage der Wirtschaftsnation wie frisch beschissenen Klopapier aussehen lässt, liegt seit Juni für jeden offen einsehbar im Ordner für gefällte Urteile. Bloß weil die "Meldungen" zu dieser Causa und insbesondere die Nachricht über den Abschluss des Verfahrens aus Gründen, die ihr euch wahrscheinlich nicht mal vorstellen wollt, ihr faulen Pfeifen, nicht von der Pressestelle des BGH an die Agenturen oder gleich direkt in eure Agenda-Körberl mit der Aufschrift Politisch wichtig! Sofort mit richtig staatstragender Meinung unterfüttern und verkünden! verteilt wurden, sondern bloß der Minimalanforderung der Veröffentlichungspflicht solcher Urteilssprüche auch des Höchsten Gerichts entsprechend, in einer die Namen der Verfahrensbeteiligten wg. Persönlichkeitsrechten etc. ein wenig verschlüsselnd vorliegenden Fassung im Ordner für die zur öffentlichen Einsicht bestimmten systemisch relevanten (haha!) Grundsatzentscheidungen zu finden ist, heißt das noch lange nicht, dass ihr dieses Urteil nicht finden könnt oder dürft, ihr Sesselpupser! Prantl – alter Ministrant und Mitläufer – wie schauts aus? Du hast doch von deinen ehemaligen Juristen-Kollegen aus deiner Zeit als du noch halbweg ernst zu nehmen, weil noch nicht fest angesteller Redakteurkasper warst, doch auch schon seit vergangener Woche, wahrscheinlich sogar via Telefon, ganz persönlich, so spät in der Nacht, von Mensch zu Mensch, praktisch aus erster Hand mitgekriegt, dass es da so Meldungen und Aussagen gibt, die ganze Finanzbranchen europaweit in böses Erstaunen versetzen, ein paar ehrenwerte Herrschaften sogar richtig gehend nervös, ach was, total nervös, um nicht zu sagen supernervös machen, von wegen Zukunft und Existenz wg. Altlasten und Geschichte und so, wenn dir das alte Kürzel wg. noch was sagt, du Herr leitender Redakteur Innenpolitik.
Also. Warum dauert das so lange, bis du oder einer deiner sauberen Kollegen sich mal dazu durchringt, wenigstens den Anschein zu erwecken, das zu tun, wofür ihr bezahlt werdet! Oder bist etwa inzwischen sogar zu blöd zur einfachen Recherche! Weißt nicht mehr wie das geht, Heribert, nach zig Jahren geistig-moralischem Erbauungsliteratur, die dir der gemeine SZ-Leser – naturblöd wie er nun mal ist – als Leitartikel bzw. politischen Kommentar abkauft?

Obwohl. Ich weiß ja eh was los. Bist ja wahrscheinlich selber noch nervöser als die Herrschaften, du katholischer Schisser. Bevor den Laufburschen nicht gesagt wird, wohin die Reise geht, ist es ihnen eine Ehre das Maul und den Herrschaften die Türen offen zu halten, oder? Du Null!

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Gerade
ist hier laut Referrer jemand aufgeschlagen, der über google was zum Suchbegriffspärchen Merckfinck und Winterstein wissen wollte.
Nur für den Fall, dass da womöglich jemand nach sich selbst gegoogelt hat und mit dem ausdrücklichen Hinweis explizit vermerkt, dass ich mit dem folgenden Zitat des Eintrags einer meines Wissens bis dato völlig unbescholtenen Person in der wiki Enzyklopädie nicht einmal den Anschein erwecken will, dass sie auch nur ein bisschen mit der Causa Merck, Finck & Co in irgendeinem Zusammenhang steht oder gebracht werden kann, sei hier doch mal die Vita einer sicherlich ehrenwerten Bürgerin präsentiert, die den Beitrag hier also schon gelesen haben könnte.

Zitat Wiki:

Nach dem Abitur am humanistischen Gymnasium Berlin-Steglitz machte Claudia Winterstein eine Ausbildung zur staatlich geprüften Wirtschaftskorrespondentin für Englisch und Spanisch. Sie absolvierte außerdem ein PH-Studium, welches sie als Diplom-Pädagogin beendete. 1972 begann sie eine Tätigkeit als Wirtschaftskorrespondentin in der Auslandsabteilung eines Großhandelsunternehmens. 1973 wechselte sie als Forschungsassistentin zur Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, deren Geschäftsführerin des Landesverbandes Berlin sie von 1976 bis 1979 war. Daneben nahm sie in den Jahren 1977 bis 1979 Lehraufträge an der PH Berlin am Lehrstuhl für Bildungsplanung wahr. Ab 1980 arbeitete sie in dem Architekturbüro ihres Mannes mit und war u.a Geschäftsführerin der Immobilienverwaltung. 1984 erfolgte ihre Promotion zum Dr. phil. an der Freien Universität Berlin mit der Arbeit „Migrantenintegration qua Bildungsplanung? Zur Theorie und Praxis des Schulbesuchs türkischer Kinder in Berlin (West)“.

Claudia Winterstein ist seit 1982 verheiratet und hat einen Sohn.

Partei

Seit 1980 ist sie Mitglied der FDP und war von 1996 bis 2003 stellvertretende Landesvorsitzende der Liberalen Frauen Niedersachsen. Claudia Winterstein gehört seit 1994 dem FDP-Landesvorstand in Niedersachsen und ist seit 1996 Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Hannover-Stadt sowie seit 2006 Vorsitzende des FDP-Bezirksverbandes Hannover-Hildesheim.

Abgeordnete

Claudia Winterstein gehörte von 1991 bis 1996 sowie von 2001 bis 2002 dem Rat der Stadt Hannover an. Von 1995 bis 1996 war sie hier stellvertretende Vorsitzende und von 2001 bis 2002 Vorsitzende der FDP-Fraktion.

Seit 2002 ist sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier ist sie Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für Filmpolitik und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Haushalt. Claudia Winterstein ist Mitglied im Haushaltsausschuss und Obfrau der FDP-Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuss. Weiterhin ist sie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien.

Claudia Winterstein ist stets über die Landesliste Niedersachsen in den Bundestag eingezogen.



So. Und jetzt wäre es gut, wenn sich hier mal jemand melden würde, den ich mal was fragen kann und von dem ich sicher weiß, dass er nicht als angestellter Hosenscheißer Angst um irgendeine Schein- und Schwindelexistenz haben muss.

GRAAAAAAHNDMAAAAAAASTER!?

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Okay, GM – dann halt erst mal ein wenig heiße Butter und weissgarnix zu den großen Fisch
Wer glaubt, die Münchner Hypo Real Estate sei ein Problem, weil sie der Fiskus mit über Hundert Milliarden stützen muss, um das von ihr finanzierte Anlagevermögen in Billiardenhöhe und damit das sogenannte deutsche Bankensystem nicht in den Wind schreiben zu müssen, sollte sich mal kurz die Frage stellen, was es heißt, wenn eine wenn nicht die renommierteste deutsche Privatbank, die im Geschäft mit Immobilienwert-besicherten Finanzdienstleistungen, Unternehmensübernahmen und Hypothekarkrediten als erste Adresse galt und mindestens die Hälfte ihrer seit ihrem Bestehen laufenden Deals als Treuhänder, Händler und Halter solcher Papiere über die Ausgabe verbriefter Inhaberschuldverschreibungen sowie lang laufende Anleihen auf ihr Eigenkapital finanziert hat und bis dato finanziert, von höchster Instanz – und das ist in solchen Fällen nicht das Bundeskanzleramt oder ein Wirtschafts- oder Finanzminister, sondern der Bundesgerichtshof der BRD – mit dem (falls überhaupt und eigentlich auch nur theoretisch) nur noch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechtbaren Urteil konfrontiert wird, dass die bis zur Urteilsverkündung im Juni dieses Jahres als vermeintlich rechtmäßige Eigentümer vor dieses Gericht getretenen Vertreter dieses Bankhauses mit sofortiger Wirkung dieses BGH-Beschlusses rückwirkend seit – seien wir mal kulant – mehr als 18 Jahren in ihrer Funktion als für die Geschäftführung verantwortlichen Besitzer des Eigenkapitals der Bank gar kein Recht hatten über das ihnen zu treuen Händen überlassene Firmenvermögen – also eben auch dieses Eigenkapital – zu verfügen womit dann auch als Folge dieser vom BGH getroffenen Feststellung die Rechtmäßigkeit aller Verträge, die direkt oder indirekt Übertragungen, Besicherungen oder Verpfändungen dieses Eigentums bezwecken, vorsehen oder unternehmen mit diesem Recht nachträglich erlischt und alle daraus abgeleiteten oder abzuleitenden Rechtsansprüche auf damit eventuell vermögenswirksam gehaltenen Eigentumstitel für unwirksam erklärt.

Was damit an Wertberichtigungsbedarf auf dieses renommierte Bankhaus und ihre ebenso renommierten Geschäftspartner aus allen Sparten der Vermögensverwaltung zurollt, die die Papiere dieses Bankhauses für noch sichere „Sicherheiten“ als den bombensicheren deutschen Pfandbrief gehalten – und beliehen haben, kann sich jetzt jeder ausrechnen.


Die 100 Milliarden, die der HRE fehlen, um sich ihr Vermögen leisten zu können, sind dagegen nur – wie sagt der Banker von Welt: genau Pii mal Daumen nur der traurige Anfang vom komischen Ende des deutschen Bankensystems gewesen.

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Teaser
„Eine auflösende Bedingung, nach der ein Verhalten des Bedachten – von der die Zuwendung abhängen soll – in einem Angriff oder Zuwiderhandeln gegen die „letztwillige Anordnungen“ des Erblassers besteht, kann so mit einer Auflage verknüpft werden, dass die Verwirkungsklausel durch diese Auflage ihren speziellen Gehalt bekommt (hier: persönlich haftender Gesellschafter im vererbten Unternehmen zu sein).“

Zitiert aus: BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 – IV ZR 202/07 – OLG München
LG München I

Das wäre der Einstieg in die Geschichte, Damen und Herren Schnarchnasen aus der für Politik und Wirtschaft zuständigen Fachpresse!

Was anschließend vom BGH auf fast 30 Seiten festgestellt, begründet und erläutert wird, sollte euch eigentlich längst aus euren Tagträumen geklingelt haben, wenn das, was sich hierzulande "Öffentlichkeit", "bürgerliche Gesellschaft" und "professioneller Journalismus" nennt, nicht immer noch dieser seit dem Herrn Kanzler des Reiches von Bismarck bekannte Stall wäre, in dem sich gelehrtes Hornvieh glücklich schätzt von seinen Eigentümern am Geruch seiner Duftmarken erkannt zu werden und diese Anerkennung durch die Herrschaften, deren Bulletins und Depechen es "dem deutschen Volke" zur gefälligen Kenntnis gibt, notorisch "selbstbewusst" mit dem verwechselt, was in der Welt außerhalb seiner derartig auf Befehl-und-Gehorsam getrimmten "Leitmedien"-Landschaft tatsächlich als demokratischer Auftrag und zu erledigender job einer freien, politisch unabhängigen Presse verstanden wird.

Solange ihr angestellten Penner und Pfeifen in euren Großraumbüros weiter pennt, anstatt euch zur Berichterstattung zu bequemen werdet ihr hier zur Wahrung der Interessen einer sogenannten "politischen Öffentlichkeit" mit einer im Namen und in den gesetzlichen Schranken der Freiheit der Kunst vorgetragenen Schmähkritik sozusagen fiktiv so lange weiter beleidigt, bis an dieser Stelle irgendwann festgestellt werden darf, dass ich mir euch und eure schäbige Berufsauffassung nicht nur eingebildet und wie in einer schlechten Satire frei erfunden habe, da ihr euch endlich zur oben – selbstverständlich ebenfalls unter dem Schutz und im Rahmen der Kunstfreiheit wie eine Satire – präsentierten Causa wider Erwarten doch noch in euren süddeutschen, frankfurter allgemeinen oder hamburger Käseblättern – äußert – ihr überbezahlten Bücklinge und Speichellecker, ihr erbärmlichen!

Das ist natürlich eine groteske Anmaßung meinerseits, die aber immer noch Welten von der grotesken Selbstüberschätzung entfernt ist, die in eurem täglich zur Schau gestellten "Selbstbewusstsein" als "kritische Journalisten" zum Ausdruck kommt, wenn ihr versteht was ich meine, ihr begriffsstutzigen Blödies!

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Grandmaster stephanel!
Zwischenfrage: Bin ich eigentlich höflich genug bei der Wahl meiner Umgangsformen im Zuge der Unterhaltung mit so Canaillen? Oder sollte ich in gebührlichem Respekt vor der der Prominenz der Persönlichkeiten in den Führungsetagen unserer Leitmedien womöglich auch noch ein paar Namen nennen, um der Wichtigkeit der hier verhandelten Sachverhalte auch auf der Ebene Geltung zu verschaffen, die dieser Haufen dämlicher Charaktermasken für die einzig relevante hält?

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Quellenstand
Die im Beitrag und Thread angeführten Texte wurden von 11. bis 18. August 2009 aus folgenden Quellen zitiert:

http://de.wikipedia.org/wiki/Merck_Finck_&_Co

http://de.wikipedia.org/wiki/August_von_Finck_senior

http://de.wikipedia.org/wiki/Claudia_Winterstein

Ob die hier zitierten Texte mit später eventuell veränderten Fassungen der Text-Quellen übereinstimmen steht bekanntlich in den Sternen, da wiki die laufende Überarbeitung der dort publizierten Angaben zulässt.

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Fünf Monate und mehr als zehn Tage
nachdem die Geschichte hier losging wachen jetzt endlich auch die Schnarchzapfen des sich Nachrichten-Magazin nennenden Dilettantenhaufens DER SPIEGEL auf und deuten ihren Lesern an, dass in der deutschen Bankenwelt ein ganz großes Pulverfass herumliegt, dessen Lunte gerade brennt. Immerhin! Und immerhin haben sich die Schnarchzapfen offenbar entschieden, auf der richtigen Seite zu stehen – dort nämlich wo nach der bis dato gültigen Rechtslage das Geld ist – und das bis heute (abgesehen von einer einzigen Ausnahme, siehe Ausriss Münchner Merkur im Thread) gehaltene Stillschweigen der hiesigen Medien über den Fall (ch ch) eines deutschen Finanzgiganten zu brechen.
Aus Gründen, die der gemeine SPIEGEL-Leser gefälligst bei den Redakteuren dieser Hauspostille der deutschen Industrie erfragen soll, ziehn es die Hamburger Dilettanten vor, dem Publikum die wirklich brisante Information zum Fall Merk, Finck&Co, nämlich die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts vom Juni d. J (siehe Beitrag) im Erbschaftsstreit einer schrecklich netten Großbankerfamilie lieber nicht zuzumuten, aber ebenfalls, immerhin, die erste Spitze eines Eisbergs darf schon mal am Horizont auftauchen, aber sieh selbst, Premiumleserschaft:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,667735,00.html
Und: BOOOOOOM!

Und um mich mal in aller Bescheidenheit selber zu zitieren:

the great gate, Montag, 17. August 2009, 13:20

Teaser

„Eine auflösende Bedingung, nach der ein Verhalten des Bedachten – von der die Zuwendung abhängen soll – in einem Angriff oder Zuwiderhandeln gegen die „letztwillige Anordnungen“ des Erblassers besteht, kann so mit einer Auflage verknüpft werden, dass die Verwirkungsklausel durch diese Auflage ihren speziellen Gehalt bekommt (hier: persönlich haftender Gesellschafter im vererbten Unternehmen zu sein).“

Zitiert aus: BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 – IV ZR 202/07 – OLG München
LG München I

Das wäre der Einstieg in die Geschichte, Damen und Herren Schnarchnasen aus der für Politik und Wirtschaft zuständigen Fachpresse!


Und damit alles komplett ist hier auch noch dieser Beitrag plus Thread: http://thegreatgate.blogger.de/stories/1468274/#comments nicht dass nachher einer oder eine meint, hier würden warum auch immer wichtige Dokumente einfach so unterschlagen.

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Nachdem die
Kollegen Schnarchzapfen der hiesigen Wirtschaftspresse aus Schiss vor derer von und zu Augusts immer noch lieber den Schwanz einziehen anstatt ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht auch nur rudimentär zu genügen, hat man in der SPIEGEL-Verlags-Chefetage offenbar beschlossen, notfalls auch allein nachzuziehen und legt jetzt also auch ganz offiziell mal die Info-Bombe auf den Tisch, die im Artikel vom 8. Dezember noch verschämt im Mantel des Schweigens verhüllt wurde – weiß der Teufel oder eben der Spiegel-Hausjurist, warum – und zitiert nun also auch wörtlich aus dem oben kursiv angeführten Urteil des BGH zur Causa M.F.&Co. Wie wichtig den Herrschaften aus Hamburg dieser Streit um das Erbe dieser Münchner Gigabankenfamilie zu sein scheint, sieht man am Autor, dem sie das Thema gegeben haben, denn der Beat Balzli ist gerade zum Wirtschaftsjournalisten des Jahres gewählt geworden und offenbar ihr bester Mann. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum der Artikel zu 90 Prozent aus belanglosem Society-Wischiwaschi besteht und die paar echten Fakten, um die herum sachlich gesehen nur uninteressantes Pferdegetrampel und Deppengeplenkel gewirkt werden, gut versteckt im hinteren Teil zu finden sind, wo sie dann auch nur die Leute richtig lesen, verstehen und bewerten können, die auch ohne dieses schöne Beispiel wie hierzulande Presse-Arbeit geht, wissen, worum es in diesem Fall geht.
Wahrscheinlich täusche ich mich, weil sogenannte SPIEGEL-Herausgeber immer schon in der Hauptsache Geschäftemacher und dann erst Blattmacher waren, aber ich denke doch, dass sich der alte Rudi Augstein schon sehr laut stöhnend im Grabe umdrehen wird, wenn er sieht, wie seine Nachfolger eine richtige "story" in eine windelweiche Grußadresse betriebsnudeln: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,668272,00.html
Immerhin bringen sie die Geschichte, obwohl so was mit Journalismus natürlich nur noch am Rande zu tun hat. Aber wem sage ich das! Und wie oft eigentlich noch...
Aber sei´s drum:

Eine Nebenbemerkung in der Urteilsbegründung befasst sich mit dem Verkauf der Familienbank Merck Finck & Co an Barclays im Jahre 1990. Sie könnte die beiden Milliardäre teuer zu stehen kommen. "Danach könnte allenfalls zweifelhaft sein, ob es dem Erblasserwillen entsprochen hätte, wenn familienfremde Dritte an der OHG beteiligt worden wären", schrieben die Richter. (Quelle siehe Link)

Schreibt der Herr B. vom Spiegel, wohl in der Hoffnung, dass seine Leser zu dumm sind, um zu erkennen, dass die paar Sätze in entweder überhaupt keiner oder nur einer falsch vermittelten, also entweder blödsinnigen oder bewusst falsch gesetzten Beziehung zu einander stehen, weil sie eben entweder einfach dumm sind, oder eben nur nicht wissen, worauf sich das von diesem Spiegel-Fitti zitierte "Danach" aus dem BGH-Urteil bezieht. Der Herr Spiegel-Autor ist ja nur Wirtschaftsjournalist des Jahres. Deshalb muss ich ihm wohl einfach mal zugute halten, dass er intellektuell nicht hinreichend bemittelt ist, um zu wissen worauf – genau gesagt, auf welchen juristisch relevanten Vorgang – sich dieses "Danach" im Original-Text des BGH-Urteils tatsächlich bezieht, und darf ihm nicht vorwerfen, dass er womöglich mit seiner unsachlichen Schreibe vorsätzlich einen neuen womöglich sinnentstellenden Sachverhalt insinuieren will, der sich ergibt, sobald ein Leser meint, das "Danach" beziehe sich auf Subjekt, Prädikat, Objekt oder die Aussagen der ihm vorangestellten Sätze, was dieses "Danach" nämlich definitiv und explizit nicht tut, sondern – aber um das abschließend zu erläutern, müsste ich jetzt die gesamte Causa inkl. Urteilsbegründung ausbreiten, deshalb hier nur als lächerliche Behauptung – GANZ IM GEGENTEIL!
Soviel kurz zu Augsteins erbärmlichen Erben und ihre Art nach Bedarf und wahrscheinlich Kassenlage zu desinformieren
Komme bei Gelegenheit auf dieses Gegenteil zurück

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Zweiter Akt
...will er nun einen beinahe 25 Jahre alten Vertrag, mit dem er einst für 65 Millionen Mark auf sein viel größeres Erbe verzichtete, für "nichtig" erklären lassen. Im Gegenzug sollen seine Brüder enterbt werden, "weil sie mit dem Verkauf der Bank Merck Finck & Co an die britische Barclays gegen das Testament meines Vaters verstoßen haben". (Zitat, SpOn, 19.12. 2009)

aus:
Die Rache des Jüngers (SPIEGEL-Novela)
von Beat Balzli (siehe link im comment oben)

Wer statt seifiger Oper die real things verfolgen will, sollte sich schon mal den Juni vormerken und das LG München in den Routenplaner implementieren. Dort beginnt nämlich – wenn dann hoffentlich auch außerhalb der Kammern des Hohen Gerichts die ersten Hitzewellen aus dem Big Wasserstoffkochtopf auf die Sonnenstraße branden werden – was landläufig als "heiße Phase" bekannt ist. Das Gericht hat Kläger und Beklagte zur ersten mündlichen Verhandlung der Big Frage geladen, wem denn nu der zig Milliarden Berg mit Fug und Recht gehört, den der Alte unter dem Big Vorbehalt, ihn unter keinen Umständen zu verscherbeln, hinterließ (bei Zuwiderhandlung verfällt der Anspruch, wird also rücksichtslos enterbt, so stehts im Testament und also sprach auch das BGH, um den Fall hier mal kurz wagnerianisch zu einem kleinen Ring zu klammern) – und was nu werden soll mit diesem – nota bene Top-Five-gerateten – Riesen-Vermögen (Kenner der Oper entschuldigen bitte die billige Anspielung, und stellen gnädigst oder wenigstens gefälligst in Rechnung, dass ich auf die metaphorische Ausschlachtung des Topoperntitels Götterdämmerung verzichte, obwohl es mir echt schwer gefallen ist – so wahr ich nicht Sigi , Bruni oder Parzival heiße, wo war ich?) Ach so. Riesenvermögen! Eigentumstitel, gültige oder ungültige Rechtsansprüche auf freie, eingeschränkte oder bedingte Verfügung desselben und die daraus wuchernden Fragen, wer nun jetzt vermögenswirksame Leistungsverträge, die sich darauf beziehen und wie nach Lage der Dinge neu zu bewerten, womöglich abzuschreiben hat. Genau. Im Juni also "Mündliche Verhandlung", Auftritt Anwälte, Titel der Arie wahrscheinlich: " Zeige mir, oh Herr, den Weg zum Vergleich, den ich zu gehen nicht gezwungen sein will, da doch der Schöhöhöpfer mich bestellt, schon an meinähär Muhutters Uhursprung Brust – oder weil doch alles längst verjährt, der Kläger leumundlich nicht ganz koscher, die Anwälte der Gegenseite nur wegen niedriger Motive (unstatthafte Gier und ehrlose Gewinnsucht) oder was weiß ich, was der Juristenarmada der Merck, Finck und Cos und ihrer ebenfalls (noch) milliardenschweren Gläubiger und Partner Bagage alles einfällt, um den Herrn Richter auf die Idee zu bringen, dass dieses Urteil des BGH irgendwie – hallo, hallo FDP (Stichwort "ist ja alles umsonst, was hier geschrieben steht"), 500 000, bar als Beraterhonorar auf die Kralle, und ich verrate euch, womit ihr argumentieren könnt, wenn eure sauteuren Burschen eurer noch sauteureren Premiumkanzleien nicht mehr weiter wissen sollten, bleibt auch unter uns, Ehrenwort!

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Anwaelte
Hallo,

nirgendwo kann man nachlesen, was der Sohn bzw. der Vater für Anwälte hat.
Kann mir das jemand sagen?
Die muessen ja ganz schoen Kohle einstreichen bei dem Streitwert. Obwohl im Focus ist zu lesen, dass sie Prozessfinanzierer - haben.
Wer kann helfen?
Trüssi der
patient

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